Berufsunfähigkeitsversicherung

Allgemeine Informationen

Unser Staat verlangt von seinen Mitbürgern eine Arbeitsleistung bis zum 67. Lebensjahr. Viele Menschen sind nicht mehr in der Lage, den Stress der modernen Arbeitswelt bis in dieses Alter zu bewältigen. Wer seinen Beruf in Folge einer Krankheit, einer Verletzung oder durch einen zunehmenden Kräfteverfall über einen längeren Zeitraum nicht mehr ausüben kann, der steht dann vor dem finanziellen Kollaps. Von der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur eine minimale Rente, aber auch nur bei einer absoluten Erwerbsunfähigkeit, eine Berufsgenossenschaft zahlt nur bei berufsbedingten Unfällen oder Krankheiten. Deshalb ist vor allem für den eine Berufsunfähigkeitsversicherung ein muss, der mit seiner Arbeit in der Hauptsache zum Familieneinkommen beiträgt.

Eine solche Versicherung kann sowohl als Zusatzbaustein zu einer Rentenversicherung als auch als separater Vertrag abgeschlossen werden. Die Liberalisierung des Versicherungsmarktes macht es möglich, dass heute eine Vielzahl an Gesellschaften ihre Leistungen zu recht unterschiedlichen Bedingungen anbieten. Ein genauer Vergleich und der Auswahl des individuell richtigen Vertrages für den Einzelnen fällt deshalb schwer.

Merkmale für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung

Die Stiftung Warentest hat Merkmale für eine gute Berufsunfähigkeitsversicherung herausgearbeitet, dazu gehören unter anderem die folgenden Kriterien:

  • Die Gesellschaft sollte auf die abstrakte Verweisung verzichten, das heißt, sie verlangt nicht die Ausübung eines ähnlichen, noch zumutbaren Berufes (ein berufsunfähiger Busfahrer könnte noch als Fahrkartenkontrolleur arbeiten).

  • Der Versicherer muss für die Dauer von sechs Monaten berufsunfähig sein, nicht wie bei einigen Gesellschaften drei Jahre (Sechs-Monats-Prognose).

  • Oft wird der Beginn einer ernsthaften Erkrankung unterschätzt. Deshalb sollte die Gesellschaft bis zu drei Jahren rückwirkend Rente zahlen.

  • Eine Dynamik um die Rente an die normale Inflation anzupassen sollte genau so angeboten werden, wie eine Nachversicherungsgarantie ohne erneute Gesundheitsprüfung, wenn sich die grundlegenden Versicherungsbedingungen durch besondere Ereignisse wie Hochzeit oder Berufswechsel ändern.

  • Der §19 des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) gestattet es, dem Versicherer vom Vertrag zurückzutreten oder die Beiträge zu erhöhen, wenn sich zusätzliche Risiken seit Beginn herausstellen. Dieses Recht gilt auch dann, wenn diese Wagnisse dem Versicherungsnehmer nicht bekannt waren (Beispiel: Beginn einer noch nicht diagnostizierten Krankheit vor Beginn der Versicherung). Auf dieses Recht sollte die Gesellschaft freiwillig verzichten.
    Die Höhe der Beiträge hängt von individuellen Faktoren, wie Laufzeit, Rentenhöhe, Eintrittsalter, Beruf oder Vorerkrankungen ab. Beitragsrechner im Internet helfen, ein individuelles Angebot zu finden.

 

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