Die Kfz-Versicherung ist hierzulande für jeden Autofahrer Pflicht!
Ohne diesen Nachweis darf kein Fahrzeug auf die Straße. Dabei deckt die Kfz-Haftpflichtversicherung die Schäden, die durch einen selbst verursachten Verkehrsunfall an fremden Autos und Personen verursacht werden. Hierunter fallen Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Darüber hinaus wehrt die Kfz-Haftpflichtversicherung auch unberechtigte Schadenersatzanforderungen ab. Nach Abschluss dieser Kfz-Versicherung erhält der Kunde von seiner Versicherungsgesellschaft eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB), anhand derer das Fahrzeug bei der Zulassungsstelle angemeldet werden kann.
Es ist durchaus üblich, dass Versicherungsgesellschaften hierbei diverse Tarifvarianten anbieten. So kann sich der angehende Versicherungsnehmer zwischen einer gesetzlichen Grundabsicherung und einem Tarif mit erhöhten Leistungen entscheiden. Grundsätzlich ist der Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 50 Millionen Euro zu empfehlen. Weil sich die Haftpflichtversicherung nicht an den Kosten am eigenen Auto und an Personenschäden mitgefahrener Insassen beteiligt, ist der Abschluss einer zusätzlichen Kfz-Versicherung angeraten. Sehr weit verbreitet ist in diesem Zusammenhang die sogenannte Teilkaskoversicherung. Versichert sind hierbei Glasbruch, Windunfälle oder auch Hagelschlag. Ferner sind auch Schäden durch Diebstahl oder Teildiebstahl, Brand und Explosion sowie teilweise auch Folgeschäden durch Marderbiss gedeckt. Nicht versicherbar sind Schäden, die durch Vandalismus oder im Zusammenhang mit inneren Unruhen entstehen. Außen vor bleiben zudem auch Schäden am eigenen Fahrzeug in Folge eines selbst verschuldeten Verkehrsunfalls. Für solche Fälle ist eine Vollkaskoversicherung anzuraten.
Eine KFZ-Versicherung ist in Deutschland neben der KFZ-Steuer für jeden Halter eines anmeldepflichtigen Kraftfahrzeuges verbindlich. Abgedeckt werden damit Schäden an fremden Sachen und Personen jeder Art, die der Fahrer des KFZ mit dem Fahrzeug verursacht. Zahlungspflichtig ist im Schadensfall auch der Halter. Die Höhe der Tarife für eine KFZ-Versicherung ist allerdings nicht gesetzlich eindeutig festgelegt und schwankt je nach Anbieter und verschiedenen anderen Faktoren oft erheblich. Halter, die Geld sparen wollen, vergleichen daher die Tarife und können im Einzelfall den Versicherer wechseln. Einen Antrag auf Aufnahme in eine Versicherung kann der Versicherer nur unter speziellen Bedingungen ablehnen.
Bei einem Neukauf oder Wechsel Versicherung wechseln?
Bei einem Neukauf oder Wechsel des Wagens kann die Versicherung jederzeit ohne Angabe von Gründen gekündigt werden. Was viele KFZ-Halter nicht wissen: Jede KFZ-Versicherung kann nach Ablauf eines Versicherungsjahres auch ohne Wechsel des KFZ gewechselt werden, die Kündigungsfrist beträgt einen Monat. Die Kündigung muss nur ordentlich in Schriftform vorgelegt werden. Bei einem Wagenwechsel muss der Versicherte die Unterlagen über die neue Versicherung zur Meldebehörde mitbringen. Ein Wechsel ist auch nach einem Schadensfall oder bei einer Tarifänderung des Versicherers möglich. Abzuraten ist allerdings von einer Kündigung für Versicherungs-Neulinge bereits im ersten Versicherungsjahr, denn dann kann die Versicherung im Einzelfall durch einen hohen Kurztarif kräftig zur Kasse bitten.
Die einzelnen Tarife einer KFZ-Versicherung können sehr breit gestaffelt sein und zudem von Versicherer zu Versicherer sehr stark abweichen. Sinn macht es, einen unabhängigen Vergleich anzustellen und die Leistungen und Tarife der einzelnen Anbieter genau abzuwägen. Unter günstigen Umständen können hier mehrere hundert Euro im Jahr gespart werden. Dabei gilt es auch die sogenannten weichen Konditionen für einen Tarif zu beachten. So können der Wagentyp und das Alter von Halter und KFZ, Beruf und Wohnort, selbst der Familienstand, Einfluss auf die Tarifhöhe haben. Punkte in Flensburg können sich ebenfalls auf die Höhe der zu zahlenden Beiträge auswirken. Auch hier haben die Versicherungen allerdings einen gewissen Spielraum und legen unterschiedliche Tarife fest, was sich Wechsler zunutze machen können.
Neben der KFZ-Haftpflicht kennt das Versicherungswesen in Deutschland die Teilkasko- und die Vollkasko-Versicherung. Eine Kasko-Versicherung ist nicht verpflichtend und deckt als freiwillige KFZ-Versicherung zusätzliche Kosten durch Schäden am Kraftfahrzeug des Unfallverursachers in jeweils unterschiedlicher Höhe ab. Auch hier lässt sich durch einen Vergleich der einzelnen Versicherer Geld sparen.