KFZ-Versicherung
Allgemeine Informationen
Das Führen eines Kraftfahrzeugs ohne KFZ-Versicherung ist in Deutschland nicht mehr wegzu-denken. Die KFZ-Versicherung ist in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben, daher ist jeder Fahrzeughalter dazu verpflichtet, eine KFZ-Haftpflichtversicherung abzuschließen. Nur ein kurzer Augenblick der
Unaufmerksamkeit im Straßenverkehr genügt und schon ist ein Unfall passiert. Statistiken beweisen Jahr für Jahr, dass die meisten Unfälle im Straßenverkehr passieren, eine Kraftfahrzeugversicherung ist daher unumgänglich. Sollte es mal zu einem von Ihnen verschuldeten Schadensfall kommen, deckt die KFZ-Versicherung sämtliche Unfallschäden ab, dazu gehören: Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden. Zu den KFZ-Versicherungen die nicht gesetzlich vorgeschrieben, jedoch freiwillig abgeschlossen werden können gehören die Teilkasko-, Vollkasko-, sowie die Insassenunfallversicherung.
Die KFZ-Haftpflichtversicherung
Diese Versicherung deckt im Vergleich zu allen weiteren KFZ-Versicherungen, nur Schäden anderer ab, nicht aber Ihre eigenen. In der Regel müssen die Versicherungsunternehmen Ihren Antrag annehmen, nur in seltenen Fällen kann es zu einer Vertragsablehnung kommen. In der KFZ-Haftpflichtversicherung ist der Versicherungsnehmer, Fahrzeughalter, Fahrzeugeigentümer sowie der Fahrer versichert. Sie sichert folgende Schadensarten ab:
Personenschäden ( z.B. Heilungskosten oder Renten bei Invalidität)
Sachschäden (Reparaturkosten beteiligter Fremdfahrzeuge und Objekten (z. b. einer Leitplanke)
sowie Vermögensschäden
Eine wichtige Frage die vor Vertragsabschluss geklärt werden sollte ist die Beitragshöhe. Ermittelt wird diese anhand mehrerer Kriterien. Die Schadensfreiheitsklasse (nicht - Inanspruchnahme der Versicherung durch unfallfreies Fahren) spielt dabei eine wichtige Rolle. Der Fahrzeugtyp sowie die jeweilige Regionalklasse in der Ihr Kraftfahrzeug zugelassen ist, aber auch andere Kriterien, wie z.B. das Alter des KFZ-Halters und die jährliche Fahrleistung entscheiden über die Höhe der Versicherungsprämie. Die KFZ-Haftpflichtversicherung wird im Normalfall über ein Jahr abgeschlossen, Stichtag zum Wechsel ist der 30 November.
Optional zur KFZ-Haftpflichtversicherung können Sie eine Teil-, Vollkasko-, oder Insassenunfallversicherung abschließen. Diese bieten einen zusätzlichen Schutz zu Ihrer bisherigen Pflichtversicherung an.
Die Teilkaskoversicherung
Bei dieser Versicherung sind meist folgende Schäden versichert:
- Brand oder Explosion
- Diebstahl
- Unmittelbare Einwirkung durch Sturm, Hagel, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Haarwildschäden
- Glasbruch
- Schäden der Verkabelung durch Kurzschluss
- Marderschäden
Bei dem entsprechenden Versicherungsunternehmen können Sie die Höhe der Selbstbeteiligung vereinbaren, welche im Falle eines Schadens anfällt. Diese Vereinbarung kann sich sowohl positiv auf die Kosten für die laufende Versicherungsprämie (niedrigere Beitragssätze durch höhere Selbstbeteiligung), aber auch negativ (hohe Beitragssätze durch niedrige Selbstbeteiligung) auswirken.
Die Vollkaskoversicherung
Zusätzlich zum Umfang der Teilkaskoversicherung, greift die Vollkaskoversicherung in folgenden Fällen ein:
- Schäden am eigenen Fahrzeug durch einen selbstverschuldeten Unfall
- Fahrerflucht des Unfallgegners
- Beschädigungen des Fahrzeugs durch unbekannte Dritte (z.B. Zerkratzen des Lackes)
Sollten Sie eine Vollkaskoversicherung abschließen wollen, so empfehlen wir Ihnen, dies nur bei neueren, oder sehr hochwertigen Fahrzeugen zu machen. Sollten Sie dennoch unentschlossen sein, so empfehlen wir Ihnen, beide Zusatzversicherungen mit unserem Vergleichsrechner durchzurechnen. Eine Vollkaskoversicherung kann in einigen Fällen sogar günstiger, oder nur minimal teurer als eine Teilkaskoversicherung sein.
Vergleichen lohnt sich also! Nutzen Sie unseren Vergleichsrechner, wir senden Ihnen per Mail ein unverbindliches und auf Sie zugeschnittenes Angebot für eine KFZ-Versicherung zu!
